Öffentlich zugängliche Bauten und Ladenlokale müssen für jede Person ohne Erschwernis oder Hilfe von Dritten zugänglich und nutzbar sein, auch für Personen mit Körper-, Seh- oder Hörbehinderung.

Gemäss Behinderten­gleich­stel­lungs­­­­­gesetz (BehiG) müssen diese Bauten oder Anlagen nach den Grundsätzen einer barrierefreien Architektur erstellt bzw. angepasst werden, sobald ein Neu- oder Umbau erfolgt, für welchen eine Baubewilligung erforderlich ist.

Wir legen grossen Wert darauf, diese oft anspruchsvollen Gesetzes­­vorschriften mit den individuellen Bedürfnissen der Bauherrschaft in Einklang zu bringen.

Ladenlokale
Das Einrichten von Dienstleistungs
­­flächen erfordert grosses Einfühlungs­vermögen in Bezug auf die Wünsche der Betreiber. Die optimale Nutzung des Raumes ist ein wichtiges Ziel und für den anschliessenden Ablauf des Geschäftes von zentraler Bedeutung. 

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